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Mit der Einführung des Gebäudeenergiepasses 2008 wird in Deutschland erstmals ein Instrument geschaffen, das den Energieverbrauch und die gesamt-energetische Qualität von Immobilien dokumentiert und klassifiziert (ähnliches kennen wir bereits von Kühlschränken etc.). Diese Dokumentation beeinflusst zukünftig auch die finanzielle Bewertung Ihrer Immobilie und wird unerlässlich bei Werterhaltung, Kauf, Verkauf und Vermietung. Ausgestellt wird der Gebäudeenergiepass nur von qualifizierten Dienstleistern nach einer umfassenden Energieberatung (s. Vor-Ort-Beratung >>). Im Rahmen dieser Vor-Ort-Beratung analysiert der Energieberater die energetische Beschaffenheit Ihres Gebäudes im Zusammenhang mit dem Nutzerverhalten der Bewohner. Die Ergebnisse münden dann in einem Energie-Beratungsbericht und in einer energetischen Klassifizierung, die im Gebäudeenergiepass festgehalten wird. Modernisierungen, die heute – vor 2006 – durchgeführt werden, sollten daher unbedingt auf eine optimale Bewertung im Gebäudeenergiepass abgestimmt werden. Lassen Sie sich die energetische Qualität der Modernisierungsmaßnahmen vom durchführenden Handwerker bestätigen oder besprechen Sie Ihre Pläne bereits im Vorfeld mit unseren Gebäudeenergieberatern. Abb. Beispiel-Klassifizierung innerhalb eines vorläufigen Energiepasses. A: KFW 40 Haus // B: KFW 60 Haus // C: EnEV-Neubau // D: teilmodernisiertes Gebäude // E: nicht modernisiertes Gebäude |
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